„Projekt Korrekt“ – Schwerpunkteinsatz der Polizei in fünf Städten – Ratingen / Mettmann / Hilden / Langenfeld / Monheim am Rhein – 2306026

Am Mittwoch, 07. Juni 2023, hat die Kreispolizeibehörde Mettmann einen erneuten Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr in ausgewählten Städten des Kreises Mettmann durchgeführt. Im Rahmen des Einsatzkonzeptes "Projekt Korrekt" waren in der Zeit von 07:00 Uhr bis 14 Uhr zahlreiche Einsatzkräfte eingesetzt. Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der Abteilung Verkehr unter anderem von Einsatzkräften des des Wach- und Wechseldienstes, so dass in den Städten Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein gezielt das Verhalten der genannten Zielgruppen kontrolliert und notfalls geahndet werden konnte. Im Fokus des Schwerpunkteinsatzes standen jedoch auch die Kraftfahrzeugführenden, welche die sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr behindern oder sogar gefährden. Die Beamtinnen und Beamten führten im Rahmen des Einsatzkonzeptes zahlreiche konstruktive Präventionsgespräche. In insgesamt 67 Fällen musste das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern repressiv geahndet werden, hierbei richteten sich 39 Maßnahmen gegen Radfahrende / zu Fuß Gehende und 28 gegen Kraftfahrzeugführerinnen und -führer. Die Einsatzkräfte leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Bei zwei Kontrollen wurden Sicherheitsleistungen gegen die jeweiligen Fahrer erhoben. Bezogen auf die einzelnen Städte waren zu Fuß Gehende, Radfahrende und Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer insgesamt folgendermaßen betroffen: Ratingen: In Ratingen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 15 Fuß-, Radverstöße fest. Hierbei wurde unter anderem in acht Fällen die Verkehrsflächennutzung nicht beachtet und in einem Fall ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Versicherungskennzeichen genutzt, was ein Strafverfahren nach sich zog. Bei drei Kraftfahrzeugführerinnen und -führern musste Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, hiervon in zwei Fällen wegen einer Missachtung des Rotlichts. In Mettmann wurde im Rahmen einer Kontrolle eines Toyota Yaris mit französischen Kennzeichen festgestellt, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hatte. Die Beamten erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 420 Euro bei dem 50-jährigen Fahrzeugführer und ordneten die Stilllegung an. Hilden: In Hilden wurden insgesamt zehn Fuß-, Radverstöße festgestellt. In fünf Fällen wurde ein Verwarngeld wegen der Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung angeordnet, in drei Fällen wegen einer Handynutzung und somit wegen Ablenkung. Neun Kraftfahrzeugführerinnen und -führer mussten ein Verwarngeld wegen diverser Verstöße entrichten. Hiervon ahndeten die Beamten sechs Mal einen Fehler beim Abbiegen mit einem Verwarngeld. Langenfeld / Monheim am Rhein: In Langenfeld und Monheim am Rhein wurden insgesamt 14 Fuß-, Radverstöße festgestellt, davon 12 Verstöße gegen die Verkehrsflächennutzung, die mit einem Verwarngeld geahndet wurden. Bei den Kraftfahrzeugführerinnen und -führern wurden insgesamt fünf Verwarngelder und vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen erhoben. In zwei Fällen wurden wegen sonstiger Verstöße Ermittlungsverfahren eingeleitet. --- Hintergrundinformationen zum "Projekt Korrekt" ---Das schon im Jahr 2012 initiierte "Projekt Korrekt" soll der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern dienen und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Die vorgenannten sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmer besitzen keine "Knautschzone" und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. Der Schwerpunkt der polizeilichen Projekt-Aktionen liegt verstärkt in den Kommunen mit regional erkennbar stärkerem Fahrradverkehr Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind z.B. das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum. Fußgängerinnen und Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg). Die Ablenkung im Straßenverkehr durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist leider eine verstärkt auftretende Unfallursache, welche bei nahezu allen Verkehrsarten feststellbar ist. --- Schwerpunktkontrollen ---Zur kreisweiten Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern werden vom Verkehrsdienst und vom Wachdienst der Kreispolizei fortlaufend Kontrollen von nicht motorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgeführt. In der Zeit von März bis November führt die Polizei dabei zusätzliche Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den oben genannten Kommunen durch. --- Zielsetzung ---Eine hohe Kontrollintensität soll nachhaltig auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer in den Aktionskommunen einwirken. Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen führt zu regelgerechterem Verhalten. Fehlverhalten gegenüber den so genannten "schwachen Verkehrsteilnehmern" stehen im Fokus dieser Verkehrskontrollen, aber auch die selber besonders gefährdeten Personen bedürfen der besonderen Aufsicht und Überwachung, denn: " Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern besitzen keine Knautschzone!" und gerade sie selber unterschätzen leider häufig die Gefahren im Straßenverkehr, welche immer wieder auch durch eigenes Fehlverhalten entstehen. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de