BPOLI LUD: Darf ich etwas vom Diebesgut behalten?

Gestern Nachmittag, 08.06.2023, trafen Bundespolizisten in Görlitz, Promenadenstraße, auf einen 17-Jährigen. Bei einem anschließenden Blick in den Rucksack des Jugendlichen fiel ein knappes Dutzend Parfümschachteln auf. Eine spätere Zählung ergab, dass insgesamt zehn Eau de Toilette verschiedener Marke "irgendwie" in den Besitz des jungen Görlitzers gelangt waren. Das "irgendwie" erklärte dieser zunächst damit, dass er das Parfüm am Donnerstagvormittag für ca. 150 bis 200 Euro in einem Supermarkt um die Ecke gekauft habe. Bei einer anschließenden Korrektur seiner Aussage wurde dann aus gekauft "geklaut". Bevor die Ordnungshüter den Ladendieb wieder laufen ließen, stellte dieser eine ungewöhnliche Frage: "Dürfte ich vielleicht ein Parfüm behalten, damit ich es meiner Freundin schenken kann?" (sinngemäß). Ohne jeden Zweifel kann es auf eine solche Anfrage immer nur ein konsequentes "nein" geben, insofern sind auf dem Sicherstellungsprotokoll später natürlich auch zehn Flacons aufgelistet worden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Diebstahls wird nun das Polizeirevier Görlitz übernehmen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de