BPOL NRW: Bahnhöfe Gelsenkirchen und Herne – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Ein Dokument 230612_01_BPOLDSTA_Plakat_Waffenverbotszone_DINA2.pdfPDF - 124 kB Die Bundespolizei wird in dieser Woche (14. bis 18. Juni) im Hauptbahnhof Gelsenkirchen und im Bahnhof Herne ein Mitführverbot von Waffen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Bahnhöfen. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone: - Gelsenkirchen: 10 Minuten, 2 Messer: Bundespolizisten beweisen guten Riecherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5411514 - Gelsenkirchen: Um Mitternacht im Hauptbahnhof - Bundespolizisten stellen 16-Jährigen mit Messerhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5423800 - Herne: Bundespolizei stellt vier Waffen innerhalb weniger Stunden sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5430309 - Gelsenkirchen: Eine Stunde, Drei Waffen - Bundespolizei stellt zeitgleich Waffen sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5436183 - Gelsenkirchen: 1 Stunde, 2 Waffen - Bundespolizei stellt 14-Jährigen mit Schlagringhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5463635 - Herne: Bundespolizisten stellen 29-Jährigen mit Drogen und Messer festhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5475835 - Gelsenkirchen: Bundespolizisten stellten Polizeibekannten mit verbotenem Messerhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5476499 - Herne: Bahnhof Herne: Bundespolizisten stellen Schlagring und Messer sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5479400 - Gelsenkirchen: Mit dem Rad durch den Hbf - Bundespolizisten stellen Waffen sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5519391 - Gelsenkirchen: Gelsenkirchen Hbf: Bundespolizisten finden Messer bei 16-Jährigen aufhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5529533 Die Bahnhöfe Gelsenkirchen und Herne werden täglich von einer Vielzahl von Reisenden genutzt und gelten als wichtige Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen der zuvor genannten Bahnhöfe verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen. - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 14. Juni ab 14:00 Uhr durchgehend bis zum 18. Juni 2023 bis 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe Gelsenkirchen und Herne, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden! Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen. Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.