Landeskriminalamt Sachsen – Bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings
Bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings
Verantwortlich: LKA Sachsen
Stand: 14.06.2023, 13:42 Uhr
Vernehmungen und Durchsuchungen auch in Sachsen
Am 14. Juni 2023 findet der vom Bundeskriminalamt koordinierte bundesweite 9. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings statt. Die Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen beteiligt sich gemeinsam mit den Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau am konzertierten Vorgehen gegen strafbare Hasspostings im Internet.
Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 16 Bundesländern über 130 poli-
zeiliche Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit insgesamt sieben voneinander unabhängigen Ermittlungsverfahren am gemeinsamen Aktionstag.
Gegenstand der Verfahren sind üble Nachrede, Verleumdung von Personen des politischen Lebens, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie die Belohnung und Billigung von Straftaten.
Fünf dieser Verfahren werden der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts zugeordnet, zwei Verfahren sind PMK – sonstige Zuordnung. Die sieben deutschen Beschuldigten, sind alle männlich und im Alter von 23 bis 70 Jahren.
Alle Beschuldigten wurden angetroffen und die richterlich angeordneten Beschlüsse umgesetzt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften, der Polizeidirektionen und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an. Die Auswertung der Asservate ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Betrachtet man die Entwicklung von Hasskriminalität im Internet, ist festzustellen, dass diese überwiegend als rechtsmotiviert einzustufen ist.
Tendenziell registriert die sächsische Polizei für das laufende Jahr 2023 in allen Phänomenbereichen steigende Fallzahlen.
Thematischer Schwerpunkt für das Jahr 2022 bildeten im Bereich der PMK -links- Straftaten im Zusammenhang mit der Konfrontation gegen rechts sowie Straftaten im Zusammenhang mit dem Antifaschismus. Im Bereich der PMK -rechts- liegt der thematische Schwerpunkt bei Straftaten im Zusammenhang mit Fremden-/Ausländerfeindlichkeit sowie Antisemitismus. Im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- wurden die Themenfelder Konfrontation gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, Covid-19-Pandemie, Gesundheitsweisen sowie Innen– und Sicherheitspolitik am häufigsten verwendet. Im Bereich der PMK -ausländische Ideologie- trat eine Häufung im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt (Krisenherde/Bürgerkriege/ Krieg in der Ukraine) auf.
Der Aktionstag gegen Hasspostings hat, neben der Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, den Zweck, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit potentiell radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren.
Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte nicht wegschauen, sondern den entsprechenden Urheber mit seinen Aussagen bei der Polizei melden. Über die Online-Wache der Polizei Sachsen kann dies unkompliziert 24 Stunden am Tag erfolgen. Idealerweise sollten auch alle verfügbaren Informationen zum Sachverhalt gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise ein Bildausschnitt (Screenshot) des Hasspostings (idealerweise mit sichtbarer Zeit- und Datumsangabe) sowie ein sichtbarer Verweis auf das Profil des relevanten Nutzers bzw. die Mitteilung des Links zum Nutzerprofil.
Überdies sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden. In Deutschland ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG). Es verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, rechtswidrige Inhalte, wie zum Beispiel Hasskommentare, Persönlichkeitsverletzungen oder Volksverhetzungen zeitnah zu löschen, wenn ihnen diese von anderen Nutzern gemeldet werden.
Um die allgemeine freie Meinungsäußerung, die Menschenwürde und die Wahrung des öffentlichen Friedens in unserer Gesellschaft weiterhin zu schützen, sollte jeder folgende Grundregeln zivilisierten Verhaltens für sich selbst verinnerlichen und diese ebenso bei seiner digitalen Kommunikation in sozialen Netzwerken dauerhaft anwenden:
Kommunizieren Sie sachlich und respektvoll auch und vor allem im digitalen Raum. Reagieren Sie auf respektlose Kommunikation nicht mit den gleichen Mitteln. Lassen Sie sich nicht provozieren oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen. Achten Sie stets auf einen angemessenen Umgangston ohne Hass, ohne beleidigende Entgleisungen oder persönliche Angriffe