452 Dosen mit „Snus“ beschlagnahmt – Polizei klärt auf: Verkauf ist in Deutschland verboten – Velbert – 2306062

In Velbert hat die Polizei am Donnerstag (15. Juni 2023) im Rahmen des "Zoom"-Projektes zur Bekämpfung der Straßen- und Drogenkriminalität bei einer Durchsuchung eines Kiosks 452 Dosen mit so genanntem "Snus" beschlagnahmt. Die Polizei klärt auf: Bei "Snus" handelt es sich um ein oral einzunehmendes Tabak-Produkt, dessen Verkauf nach §11 des Tabakerzeugnisgesetzes in Deutschland verboten ist. Das Strafmaß für den Verkauf oder von Snus wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Zudem ist der Verkauf von Snus auch in der gesamten Europäischen Union, mit Ausnahme von Schweden, verboten. Folgendes war geschehen: In den vergangenen Tagen erhielt die Polizei Hinweise darauf, dass aus einem Kiosk heraus in Velbert-Mitte "Snus" verkauft werde - unter anderem auch an Minderjährige. In dem etwa 20 Quadratmeter großen Verkaufsraum des Kiosks stellten die Beamten gemeinsam mit dem hinzugerufenen Kommunalen Ordnungsdienst dann bei einer Durchsuchung 452 Dosen mit Snus sicher. Ferner stellten die Kräfte vor Ort 185 Tütchen mit so genannten "CBD-Blüten" sicher, dessen Verkauf in Deutschland ebenfalls verboten ist, da sie einen geringen Anteil von THC enthalten. Doch das war noch nicht alles: Teilweise in den Verkaufsregalen, aber auch unter der Theke, konnten 161 E-Zigaretten-Liquids sowie 132 Einweg-E-Zigaretten gefunden werden, die ohne jegliche Steuerbanderole versehen waren. Dies stellt ein Steuervergehen dar und wird entsprechend geahndet. Hinweise auf einen Verkauf von Betäubungsmitteln wie zum Beispiel Cannabis konnten im Rahmen der Durchsuchung nicht erlangt werden. Gegen den 65-jährigen Betreiber des Kiosks wurden mehrere Verfahren eingeleitet. Was bedeutet das "Zoom-Projekt"? Die Abkürzung ZooM steht für "Zielorientierte operative Maßnahmen" und ist ein neues Projekt zur Kriminalitätsbekämpfung der Kreispolizeibehörde Mettmann. Angelehnt ist die Idee an die Zoom-Funktion einer Kamera: Mit der Funktion können Situationen und Motive genauer betrachtet und in den Fokus der Aufmerksamkeit genommen werden. Im Rahmen von ZooM nehmen die Beamtinnen und Beamten der örtlichen Wachen und der Polizeisonderdienste verschiedene Viertel und Stadteile ihres Wachbereiches ganz besonders in den polizeilichen Fokus. Die Abschnitte wechseln alle drei Monate. Die Pressestelle berichtet in unregelmäßigen Abständen über Einsätze und Maßnahmen des ZooM-Projekts. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de