Kamen – Trunkenheitsfahrt und Alleinunfall mit mehr als 3,6 Promille auf E-Scooter

Eine Trunkenheitsfahrt mit anschließendem Alleinunfall hat am Samstagabend (17.06.) für einen Einsatz von Rettungsdienst und Polizei in Kamen gesorgt. Eine Zeugin beobachtete gegen 18.20 Uhr in der Straße In der Bredde, wie ein E-Scooter-Fahrer von allein stürzte. Als sie ihn ansprach, stieg er zurück auf den Elektroroller und fiel nach wenigen Metern wieder hin. Daraufhin setzte er sich an den Fahrbahnrand. Eine alarmierte Streifenwagenbesatzung führte mit dem Mann einen Atemalkoholtest durch. Ergebnis: mehr als 3,6 Promille. Nach der Behandlung durch den Rettungsdienst vor Ort wurde der 38-jährige deutsche Staatsbürger aus Kamen zur Polizeiwache gebracht. Dort entnahm ihm eine diensthabende Ärztin eine Blutprobe. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Wie schon am vergangenen Freitag (16.06.) polizeilich berichtet, kann man sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Betrunkenen E-Scooter-Fahrenden drohen nicht nur hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch Geldstrafen, Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein striktes Alkoholverbot. Kommt es hier zu Verstößen, sind unter anderem Probezeitverlängerungen und verpflichtende Aufbauseminare möglich. Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Pressestelle Christian Stein Telefon: 02303-921 1152 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de