BPOL NRW: Hauptbahnhof Dortmund – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Ein Dokument 230620_02_BPOLIDO_Plakat_Waffenverbotszone_A2.pdfPDF - 124 kB Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (28. Juni bis 2. Juli) im Hauptbahnhof Dortmund durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit des angekündigten Mitführverbots: - 14-Jährige begrabscht - Bundespolizei ermittelt gegen bewaffneten Mannhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5537966 - 15-Jähriger ohne Ticket - Bundespolizisten stellen Kampfmesser sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5530522 - Handy unter Androhung von Messer entwendet - Bundespolizisten finden weiteres Mobiltelefon bei 15-Jährigen aufhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5529110 - Mit Messer und Schlagstock im Bahnhof - Bundespolizei nimmt 21-Jährigen festhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5521731 - Zwei Männer mit Schnittverletzungen - Bundespolizisten stellen Messer sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5521112 - Unter vorgehaltenem Messer beraubt - Bundespolizei ermittelthttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5520001 - Aggressor greift unvermittelt Bundespolizisten in Wache an -Drogen und Messer sichergestellthttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5517988 - Jugendlicher mit Drogen und Messer in S4 - Bundespolizisten beweisen richtigen "Riecher"https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5516972 - Bewaffnetem Drogendealer misslingt Flucht vor Bundespolizistenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5494837 - Jugendliche mit Messer bedroht - Bundespolizei stellt Tatverdächtigen am Hauptbahnhofhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5492405 - Bundespolizei stellt bewaffneten 16-Jährigenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5489836 - Mit zwei Haftbefehlen gesucht - Bundespolizei nimmt 20-jährigen Bewaffneten festhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5489094 - Skurriler Scherz endet in Einsatz der Bundespolizei - 20-Jähriger richtet Anscheinswaffe auf sein Gegenüberhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5482713 - Bundespolizisten stellen Messer bei 27-Jährigen sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5482168 - 20-Jähriger mit Pistole flüchtet vor Bundespolizistenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5479181 - Bahnmitarbeiter bedroht und beleidigt - Bundespolizisten nehmen aggressiven Mann mit Messer festhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/54784360 - Bundespolizisten finden getarnte Taschenlampe, Messer und Drogen aufhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5477560 Der Hauptbahnhof Dortmund wird täglich von tausenden Reisenden genutzt und gilt als wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es im Hauptbahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des zuvor genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen. - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 28. Juni ab 14:00 Uhr durchgehend bis zum 2. Juli 2023 bis 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Hauptbahnhof Dortmund, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden! Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.