Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln / Verstoß Betäubungsmittelgesetz
Am 24.06.2023, um 23.12 Uhr, befuhr ein 34-Jähriger aus Euskirchen mit seinem E-Scooter den Keltenring in Fahrtrichtung Pützbergring. Aufgrund festgestellter körperlicher Ausfallerscheinungen bestand der Verdacht, dass der Beschuldigte Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf Cannabis und Amphetamin. Im Rahmen der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass der E-Scooter des Beschuldigten nicht pflichtversichert war. Weiterhin konnte bei ihm ein kleines Druckverschlusstütchen mit einem weißen Pulver aufgefunden werden. Augenscheinlich handelte es sich hier um Betäubungsmittel. Nach erfolgter Blutprobenentnahme und Untersagung der Weiterfahrt wurde der Beschuldigte wieder entlassen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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