Bensheim: Unzulässiger E-Scooter von Polizei gestoppt

Am Montag (26.6.) stellten Beamte der Verkehrsinspektion in Darmstadt einen Verkehrsteilnehmer auf einem E-Scooter im Bereich von Bensheim fest. Das Zweirad wies eine auffällige, sportliche Ausstattung auf. Das Elektrokleinstfahrzeug sowie sein 46- jähriger Fahrer aus Alsbach-Hähnlein wurden einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Ordnungshüter fest, dass der E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ebenso sportlich flott unterwegs sein konnte, wie sein Design erahnen ließ. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines solchen Zweirades liegt jedoch bei 20 km/h. Der E-Scooter war erstaunlicherweise, trotz des Fehlens einer Betriebserlaubnis, versichert. Dies jedoch nur als 20 km/h E-Scooter. Eine für dieses Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse B konnte der Fahrer nicht vorweisen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ohne Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug wurde zum Zwecke der Erstellung eines technischen Gutachtens vorläufig sichergestellt. Die zukünftige Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr wurde dem Eigentümer des Gefährtes eindringlich untersagt. Berichterstatter: Geppert, POK (Direktion Verkehrssicherheit) Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südhessen Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: (06151) 969 13500 Fax: (06151) 969 2405 Michelle Bürner Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit) E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de