Bundespolizeidirektion München: Gefängnisaufenthalt statt Autokauf / Bundespolizei verhaftet Albaner und Somalier bei Grenzkontrollen

Statt wie geplant in Deutschland ein Auto zu kaufen, musste sich ein albanischer Staatsangehöriger ins Bernauer Gefängnis einliefern lassen. Dort wird er für die Dauer von 120 Tagen bleiben müssen. Der Mann war mit einem Reisebus in Italien losgefahren und wollte am Mittwochmorgen (28. Juni) München erreichen. Die Bundespolizei beendete seine Reise vorzeitig an der A93 auf Höhe Kiefersfelden. Bei der Grenzkontrolle stellte sich heraus, dass der 49-jährige Businsasse von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Laut Haftbefehl war er 2020 vom Amtsgericht Freiburg (Breisgau) wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden. Trotz der angegebenen Absicht, im Rahmen der Reise einen Pkw erwerben zu wollen, verfügte der Albaner nicht über den geforderten Betrag, mit dem er seine Justizschulden hätte begleichen können. Eigenen Angaben zufolge sollte er das Geld für den Wagen erst noch von einem Freund bekommen. Für das Bezahlen der Geldstrafe stand der Bekannte aber offenkundig nicht mehr zur Verfügung. Daher musste der Verhaftete die gerichtlich festgelegte knapp viermonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Rosenheimer Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Im Anschluss an seinen Gefängnisaufenthalt, wird er sich absehbar mit einer weiteren Justizforderung auseinanderzusetzen haben: Das Freiburger Gericht hatte zusätzlich angeordnet, dass der aus dem Diebstahl erlangte Vermögensvorteil in Höhe von rund 1.800 Euro einzuziehen sei. Ebenfalls in die Bernauer Hafteinrichtung lieferten die Beamten einen Somalier ein. Er hat eine über dreimonatige Freiheitsstrafe "abzusitzen". Der Afrikaner war tags zuvor von der Bundespolizei in einem in Italien zugelassenen Reisebus einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen worden. Bei der Überprüfung der in seiner italienischen Aufenthaltserlaubnis vermerkten Personalien, kam ans Licht, dass das Amtsgericht Frankfurt (Oder) 2021 einen Strafbefehl gegen ihn erlassen hatte. Wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und des Veränderns amtlicher Ausweise war eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, ersatzweise eine 100-tägige Freiheitsstrafe vorgesehen. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb dem 28-Jährigen nichts Anderes übrig, als sich ins Bernauer Gefängnis einliefern zu lassen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .