BPOL NRW: Hauptbahnhof Münster – Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle
Am Donnerstagabend (29.Juni) und in der Nacht auf Freitag haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster insgesamt vier Haftbefehle vollstreckt.
Während ein 41-jähriger Münsteraner durch die sofortige Zahlung einer durch das Amtsgericht Münster verhängten Geldstrafe von 500 Euro eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verhinderte, hatte ein 43-jähriger Mann diese Möglichkeit nicht.
Gegen ihn bestand ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Münster wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Münsteraner wurde verhaftet und wird im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht wurde ein weiterer 40-jähriger Mann aus Münster. Aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Münster wegen Diebstahls war noch eine Restgeldstrafe von 345 Euro offen. Weiterhin muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 82 Tagen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz absitzen. Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
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