LWSPA Alkohol und Drogen beim Führen eines Sportbootes
Am Abend des 02.07.2023 führte die Wasserschutzpolizei auf dem Schweriner See einige Präventivkontrollen bei Sportbootsführern durch. Bei der Kontrolle eines Kajütbootes im Stangengraben nahmen die kontrollierenden Polizisten bei einem Bootsführer einen starken Geruch von Atemalkohol wahr. Sie boten dem Bootsführer einen freiwilligen Atemalkoholtest an. Das Testergebnis bestätigte die Wahrnehmung der Beamten. Es wurde ein Atemalkoholwert von 0,91 Promille festgestellt. Des Weiteren räumte der Bootsführer den Konsum von Betäubungsmitteln ein. Der betroffene Bootsführer wurde daraufhin mit dem Streifenhilfsboot zur nahegelegenen Dienststelle der Wasserschutzpolizei verbracht. Dort angekommen wurde ein Drogenvortest auf Urinbasis zur Feststellung des Betäubungsmittelkonsums durchgeführt. Dieser bestätigte die Angaben des Bootsführers. Weitere Maßnahmen zur Verfahrenssicherung wurden eingeleitet und umgesetzt.
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