Trunkenheitsfahrten mit besonderen Feststellungen in Schwerin
In Schwerin haben die Polizeibeamten am frühen Samstagmorgen einen 54-jährigen Mann gestoppt, der unter Alkoholeinfluss mit einem e-Scooter unterwegs war. Der Tatverdächtige fuhr gegen 0.50 Uhr in der Arsenalstraße und wies eine Atemalkoholkonzentration von 1,68 Promille auf.
Aber damit nicht genug: Im Rahmen der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass der benutzte e-Scooter eine Geschwindigkeit von ca. 85 km/h erreichen dürfte, was deutlich zu schnell ist. So wurde neben der nach einer Trunkenheitsfahrt obligatorischen Blutprobenentnahme auch die Sicherstellung des Fahrzeuges in die Wege geleitet.
Der Roller wird nun technisch untersucht, um die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges festzustellen. Vom Ausgang der Untersuchung hängen dann auch die weiteren Rechtsfolgen ab, die gegebenenfalls auf den Mann zukommen. Der Führerschein des Deutschen wurde ebenfalls von der Polizei einbehalten.
Die Ermittlungen zu diesem Fall werden vom Kriminalkommissariat Schwerin durchgeführt.
Etwas später in dieser Nacht, um 1.25 Uhr, wurden Beamte in der Bornhövedstraße auf einen weiteren Mann aufmerksam, der alkoholisiert mit einem Fahrrad unterwegs war. Ein Alkotest ergab hier einen Wert von 1,62 Promille, so dass auch in diesem Fall die Entnahme einer Blutprobe erforderlich wurde.
Aber auch hier kam es noch schlimmer: Im Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 38-jährige Schweriner per Haftbefehl gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er festgenommen und später in die JVA gebracht.
Die Ermittlungen gegen den Deutschen wegen Trunkenheit im Verkehr werden auch in diesem Fall von dem Kriminalkommissariat Schwerin geführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Rainer Autzen
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de