Slogan zur Nachwuchswerbung der Bundespolizei anders interpretiert; gesuchter Straftäter wurde verhaftet

Ein 60-jähriger polnischer Staatsangehöriger nahm den Aufruf der Bundespolizei zur Nachwuchswerbung wohl sehr wörtlich. Mit einem Schlüsselanhänger der Bundespolizeiwerbung in der Hand, auf dem "komm-zur-bundespolizei.de" steht, erschien der Mann am Samstagnachmittag, gegen 16 Uhr, auf der Wache der Bundespolizeiinspektion Hannover. Doch anstatt einer Einstellung bei der Bundespolizei, klickten wenig später die Handschellen. Denn gegenüber den Beamten gab er an, dass er seine Strafen nicht bezahlen könne. Eine Personalienkontrolle ergab, dass der wohnungslose Mann durch die Justiz mit gleich vier Haftbefehlen, jeweils wegen Erschleichen von Leistungen, gesucht wird. Der Mann konnte die Geldstrafen von insgesamt 4185 Euro nicht aufbringen und wurde zur Verbüßung einer Gesamtersatzfreiheitsstrafe von 173 Tagen der Justizvollzugsanstalt zugeführt. Bereits am Freitagabend haben Bundespolizisten einen 35-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen angetroffen und kontrolliert. Ein Datenabgleich mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab die Ausschreibungen zur Festnahme durch Justiz wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung. Der 35-Jährige wurde verhaftet und der Dienststelle zugeführt. Die geforderten Geldstrafen konnte er nicht bezahlen, so dass er zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von 65 Tagen der Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Hannover Kevin Müller Tel.: 0162/2308369 E-Mail: kevin.mueller@polizei.bund.de