BPOL NRW: Zwei Festnahmen am Hauptbahnhof Münster

Innerhalb kurzer Zeit hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Münster zwei Haftbefehle vollstreckt. Am Montagabend (10. Juli) war ein 29-Jähriger in eine Körperverletzung innerhalb der Bahnhofsszene verwickelt. Eingreifende Bundespolizisten stellten einen Haftbefehl gegen den polizeibekannten Deutschen fest. Das Amtsgericht Münster hatte die Untersuchungshaft angeordnet. Es sah die Gefahr des Untertauchens des wohnungslosen Mannes, der sich innerhalb wenige Monate in über 20 Fällen unter anderem wegen Diebstahls, Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung zu verantworten hat. Er wurde am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt. In der darauffolgenden Nacht kontrollierten Bundespolizisten einen 36-jährigen Pakistaner. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg, da er die Geldstrafe aus einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz nicht bezahlt hatte. Da er die noch offenen 595 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt an der Gartenstraße gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.