— Polizeiinspektion Diepholz gibt Präventionstipps für die E-Scooter-Nutzung und weist auf die geltenden Regeln für die Nutzung hin —

Eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2020 im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hat ergeben, dass vielen E-Scooter Fahrenden die Regeln einfach nicht bekannt sind. Auch die Polizeiinspektion Diepholz kennt dieses Problem, so PHK Lorenz Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Diepholz. Immer wieder kommt es zu Verstößen, wie das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz oder auch das Fahren unter Alkoholeinfluss. Über die Hälfte der Befragten kennt die geltenden Promillegrenzen nicht! Für E-Scooter Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Führende anderer Kraftfahrzeuge. Auch wird die Promillegrenze oft falsch eingeschätzt. Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele E-Scooter Fahrer auf Gehwegen fahren, dies sei jedoch verboten. Vielmehr müssten die Fahrer auf der Fahrbahn fahren (wenn es keinen Radweg gibt). Aus diesem Grund wird noch einmal auf die geltenden Regeln hingewiesen. Die wichtigsten Regeln für alle, die E-Scooter fahren: Für E-Scooter Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Auto Fahrende. Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen sind untersagt, außer ein explizites Schild erlaubt dies. E-Scooter Fahrende müssen Radwege nutzen, falls nicht vorhanden, die Fahrbahn. E-Scooter darf man nur alleine fahren, sie sind nur für eine Person zugelassen. Grundsätzlich gilt: Abgestellte E-Scooter dürfen niemanden behindern oder Wege versperren. Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal. E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht. Das Mindestalter für das Fahren liegt bei 14 Jahren. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Diepholz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Thomas Gissing Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104) Mobil: 0152/09480104