Spritztour eines 14-Jährigen endet im Krankenhaus -#polsiwi
Am gestrigen Abend (11.07.2023) ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen. Dabei kam es unter anderem zu erheblichen Beschädigungen am Pkw des Verursachers. Der Fahrer war erst 14 Jahre alt.
Gegen 22:00 Uhr fuhr eine Polizeistreife auf der Hagener Straße in Richtung Kreuztal. Ihnen kam ein Pkw entgegen. Als der Pkw-Fahrer den Streifenwagen bemerkte, schaltete er während der Fahrt das Licht aus und bog in eine Seitenstraße ab.
Die Beamten fuhren hinter dem verdächtigen Audi her und gaben Anhaltezeichen. Das Auto beschleunigte daraufhin stark, bog abermals ab und fuhr mit sehr hoher Geschwindigkeit nunmehr wieder auf der Hagener Straße weiter. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit verloren die Polizisten den Wagen aus dem Blick.
Im Bereich Hagener Straße / Kirchweg sahen die Ordnungshüter dann, dass das geflüchtete Fahrzeug erheblich verunfallt in einem Grünstreifen stand.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Audi in der dortigen Rechtskurve aufgrund der stark überhöhten Geschwindigkeit nach links von der Fahrbahn abkam. Er kollidierte dann mit einem entgegenkommenden Pkw-Anhänger-Gespann. Glücklicherweise prallte der Pkw lediglich gegen den Anhänger des Gespannes. Anschließend stieß er gegen einen am Fahrbahnrand befindlichen Findling und fuhr weiterhin gegen ein Sicherungsseil eines Strommastes.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der geflüchtete Fahrzeugführer erst 14 Jahre alt war. Er befand sich alleine im Fahrzeug. Es ergaben sich Hinweise auf Alkohol- und Drogenkonsum. Außerdem führte er eine größere Bargeldmenge mit sich. Hierzu konnte er keinen Eigentumsnachweis erbringen.
Bei dem Unfall verletzte sich der 14-Jährige. Er musste anschließend in ein Krankenhaus verbracht werden.
Dort wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen.
Den Audi und das Bargeld stellten die Beamten sicher. Angehörige des 14-Jährigen wurden informiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Auto auf den Bruder des 14-Jährigen zugelassen. Eine Erlaubnis zum Führen des Fahrzeuges hatte man ihm nicht erteilt.
Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von mehr als 20.000 Euro. Der Audi sowie der Anhänger waren nicht mehr fahrbereit.
Jetzt erwartet den 14-Jährigen eine Strafanzeige unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren unter Betäubungsmittel-Einfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Außerdem prüft das Verkehrskommissariat noch, inwieweit ein Verstoß gegen § 315 d StGB (Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fortbewegen des Kfz - Führen des Kfz zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit) vorliegen könnte.
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