Fahrradfahrer bei Alleinunfall schwer verletzt

Ein Fahrradhelm verhindert zwar keinen Unfall, kann aber vor schweren Kopfverletzungen schützen Bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagmorgen (13. Juli) wurde ein Fahrradfahrer (59) in Wesseling schwer verletzt. Ersten Ermittlungen zufolge handelte es sich um einen Alleinunfall. Rettungskräfte kümmerten sich um den Verletzten und brachten ihn in eine Klinik. Laut derzeitigem Sachstand soll der 59-Jährige gegen 6.30 Uhr auf dem Radweg des Mühlenwegs von der Rodenkirchener Straße kommend gefahren sein. Aus bislang ungeklärter Ursache prallte er gegen einen Laternenmast und stürzte. Dabei zog er sich die schweren Verletzungen zu. Ersten Erkenntnissen zufolge trug der Fahrradfahrer zum Unfallzeitpunkt einen Helm. Die Polizei Rhein-Erft empfiehlt allen Rad- und Pedelecfahrenden vor Fahrtbeginn einen passenden Helm aufzusetzen. Der Fahrradhelm verhindert keine Verkehrsunfälle. Er ist aber ein wirksamer Schutz gegen schwerwiegende Unfallfolgen. Fahrradfahrende haben, wie auch andere Zweiradfahrende, keinen Gurtschutz und keine Knautschzone. Der Helm kann effektiv vor Kopf- und Gesichtsverletzungen bewahren oder Verletzungsbilder zumindest abmildern. (jus) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de