Bilanz zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Hamburg
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Im Rahmen der Kooperation "Allianz sicherer Hauptbahnhof" tragen die Sicherheits- und Ordnungsbehörden, wie die Polizei Hamburg, die DB-Sicherheit, die Hamburger Hochbahn und die Bundespolizei zusammen im und um den Hauptbahnhof Hamburg durch mehr Präsenz zum Sicherheitsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger bei.
In diesem Zusammenhang wurde am Wochenende eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für den Hauptbahnhof Hamburg durch die Bundespolizei erlassen.
Hintergrund ist hierbei die steigende Zahl von Gewaltdelikten und insbesondere das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messer. Insbesondere durch Alkoholeinfluss werden diese durch die enthemmende Wirkung schneller eingesetzt, wodurch auch lebensbedrohliche Verletzungen entstehen können.
Durch die rund 120 Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Hamburg mit Unterstützung durch die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg und Duderstadt wurden deshalb in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag jeweils in den Zeiträumen 20:00 - 04:00 Uhr insgesamt rund 650 Personen überprüft.
Der Schwerpunkt der Kontrollen wurde im Vergleich zu den vorherigen Einsätzen dieses Mal auf den Reisendenverkehr über die Bahnsteige 1 - 4 (S-Bahnen) gelegt.
Bei den Kontrollen konnten -14- Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt werden. Neben Messern wurden auch ein Pfefferspray, ein Elektroschockgerät/Taser sowie ein Beil sichergestellt und wurden von männlichen Personen im Alter von 17 bis 45 Jahren mitgeführt.
Leider waren auch -5- Einhandmesser dabei, die grundsätzlich nach dem Waffengesetz verboten sind. Diese wurden von jungen Männern im Alter von 18 - 20 Jahren mitgeführt.
Die Anzahl der festgestellten Gegenstände verdeutlicht, wie wichtig diese Schwerpunkteinsätze sind, die auch zukünftig durchgeführt werden und der Sicherheit der Reisenden und Nutzer der Bahn dienen.
Des Weiteren wurden zahlreiche andere Feststellungen wie bspw. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (18) beanzeigt.
Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover:
"Auch dieser Einsatz zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Messern war sehr erfolgreich. Obwohl wir wieder Verstöße zu verzeichnen hatten, zeigen die flexiblen Schwerpunkteinsätze ihre präventive Wirkung und unsere Präsenz wird von Reisenden mehrheitlich begrüßt."
Am Freitagabend hat die Polizei Hamburg von 19:00 Uhr bis 02:00 Uhr mit knapp zwanzig Beamten ebenfalls einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Gewalt- und Eigentumskriminalität in Hamburg-St-Georg durchgeführt und hierbei über fünfzig Personen überprüft.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
-Pressestelle-
Jörg Ristow
Telefon: 0511 67675-4101
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de