Emmerich – Verkehrsunfall mit S-Pedelec / Alkohol am Lenker, kein Führerschein, keine Versicherung

Zu einem Verkehrsunfall kam es am Montagmittag (17. Juli 2023) in Emmerich auf der s-Heerenberger Straße. Ein 31-Jähriger aus Emmerich war dort ohne Helm mit einem S-Pedelec (Trittunterstützung bis 45 km/h) in Richtung Klever Straße auf dem Geh- und Radweg unterwegs. Auf Höhe der Hausnummer 152 kam er aus unklarer Ursache zu Fall und verletzte sich leicht. Da sich Hinweise auf Alkoholkonsum bei dem Mann ergaben, führten die eingesetzten Beamten einen Atemalkoholtest bei dem 31-Jährigen durch, der positiv ausfiel. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. An dem S-Pedelec war zudem kein Versicherungskennzeichen angebracht, einen Führerschein konnte der Mann ebenfalls nicht vorlegen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren. Welche Regeln gelten für S-Pedelecs? Für S-Pedelecs gelten besondere gesetzliche Vorschriften, da es sich rechtlich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad handelt. Es besteht somit eine Helm-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht (Klasse A,M). Grundsätzlich gehört das S-Pedelec auf die Fahrbahn und nicht auf den Radweg. (cs) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Kleve Pressestelle Polizei Kleve Telefon: 02821 504 1111 E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de