BPOLI EF: Bundespolizei musste am Samstag in Erfurt mehrere Anzeigen fertigen
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde ein 34-jähriger Mann in der Bahnhofshalle kontrolliert. Dieser führte ein in der Öffentlichkeit verbotenes Einhandmesser mit sich. Dieses wurde durch die Bundespolizisten sichergestellt. Der Deutsche erhielt im Gegenzug eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Noch vor Tagesanbruch weckte ein 22-Jähriger das Interesse der Bundespolizei. Der Deutsche wurde dabei beobachtet, wie er ein auf vor dem Haupteingang des Bahnhofes abgestelltes Fahrrad umwarf. Der Aufforderung den Gegenstand wieder ordnungsgemäß zu platzieren ignorierte der Mann. Bei der anschließenden Personalienfeststellung wirkte der Aufgebrachte bewusst nicht mit, sodass ihm sein Verhalten eine Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz bescherte. Während die Beamten sich mit der Person befassten, filmte er das gesprochene Wort und die Amtshandlungen mit dem Smartphone. Das deeskalierende Einwirken der Bundespolizeistreife interessierte den Mann nicht. Die Aufzeichnungen setzte er fort, weshalb er nunmehr noch wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angezeigt wird.
Im Zusammenhang mit einer Versammlung zur Asylpolitik auf dem Bahnhofsvorplatz beleidigte ein 31-jähriger Deutscher eine 36-jährige Teilnehmerin, indem er ihr den Mittelfinger entgegenstreckte. Selbiger Mann fiel nochmals polizeilich in Erscheinung, da er nationalsozialistische Parolen in Richtung der Versammlung skandierte. Er erhielt Strafanzeigen wegen Beleidigung und Volksverhetzung.
Mit seinem Benehmen nahm es ein Anhänger des Fußballvereins aus Dortmund auch nicht so genau. Im Zusammenhang mit der bahnseitigen Abreise nach dem Testspiel der Borussen im Steigerwaldstadion beleidigte er eine eingesetzte Streife am Erfurter Hauptbahnhof mit ehrverletzenden Worten. Alles Bestreiten half dem Fußballfan nichts, denn seine verbale Entgleisung wurde mittels Bodycam aufgezeichnet. Dem 26-jährigen Deutschen winkt eine Strafanzeige wegen Beleidigung.
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