HL-Travemünde / Polizei stoppt alkoholisierte E-Scooter-Fahrer
Während des gestrigen Veranstaltungstages auf der Travemünder Woche kontrollierte die Polizei zwei E-Scooter-Fahrer. Beide nutzten die Gefährte, obwohl sie nicht mehr fahrtüchtig waren. Den Männern wurden Blutproben entnommen. Einer der beiden führte zudem einen Teleskopschlagstock bei sich.
Am Dienstagabend (25.07.), gegen 23 Uhr, stoppte eine zivile Streife einen E-Scooter-Fahrer, der in der Straße Am Lotsenberg durch Fahrunsicherheiten, in Form von wiederholten Schlenkern, aufgefallen war. Während der Kontrolle nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch wahr. Zusätzlich räumte der 55 Jahre alte Mann aus Nordrhein-Westfalen den vorherigen Konsum von Alkohol ein. Ein Vortest verschaffte mit einem Wert von 1,27 Promille Klarheit. Zum Zweck der Beweissicherung wurden eine Blutprobe angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Zwei Stunden später musste ein 18-Jähriger die Einsatzkräfte zur Dienststelle begleiten, nachdem er alkoholisiert einen E-Scooter in der Außenallee lenkte. Sein Atemalkoholtest erreichte einen Wert von 0,69 Promille. Außerdem bestand der Verdacht, dass der Lübecker unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Auch ihm
wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Führerscheinstelle wird ebenfalls informiert. Da der Heranwachsende im Hosenbund einen Teleskopschlagstock mitführte, erfolgte aufgrund eines Verstoßes nach dem Waffengesetz die Beschlagnahme desselben.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hin, dass es ratsam ist, der Verlockung zu widerstehen, einen E-Scooter als PKW-Ersatz im alkoholisierten Zustand für den Heimweg zu nutzen. Denn: Sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, weshalb die Promillegrenzen gelten. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht. In der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Die Beamtinnen und Beamten werden nicht zuletzt zur Unfallverhütung weiterhin Kontrollen in Travemünde und dem übrigen Stadtgebiet durchführen.
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Claudia Struck
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