Mehrere Verstöße gegen das Strafgesetzbuch enden in Haft
Am 25.07.2023 wurde der Polizei gegen 01:00 Uhr ein Verkehrsunfall in der Bahnhofstraße in Wilhelmshaven gemeldet.
An der Seite des ZOB soll ein junger Mann beim Rangieren einen gemauerten Pfeiler touchiert und dabei beschädigt haben.
Bei der Unfallaufnahme durch den Einsatz- und Streifendienst der Polizei Wilhelmshaven stellte sich heraus, dass der 19-jährige Unfallverursacher nicht nur keine gültige Fahrerlaubnis besaß, aufgrund der auffällig laienhaft angebrachten Kennzeichen hegten die Polizisten den Verdacht, das Fahrzeug könnte gestohlen worden sein.
Eine Überprüfung des Westersteder Kennzeichens sowie der FIN des neuwertigen Peugeot bestätige den Verdacht; die Kennzeichen waren auf ein anderes Fahrzeug zugelassen und sind zudem als gestohlen gemeldet, zudem war das Fahrzeug aufgrund eines Diebstahls ebenfalls polizeilich ausgeschrieben.
Nachdem der Heranwachsende keine schlüssigen Angaben zur Herkunft und den Eigentumsverhältnissen machen konnte, wurde das Fahrzeug sichergestellt und gegen den amtsbekannten Wilhelmshavener Strafanzeigen gefertigt.
Am 27.07.2023, ebenfalls gegen 1:00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der zwei Tage zuvor aufgefallene Beschuldigte in einem anderen neuwertigen Fahrzeug in der Peterstraße in Wilhelmshaven auf. Sie entschloss sich zu einer Verkehrskontrolle. Es stellte sich heraus, dass der Opel und die erneut laienhaft angebrachten Kennzeichen als gestohlen gemeldet waren. Aufgrund der fortwährend bestehenden Tatsache, dass der Wilhelmshavener Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurden erneut Strafanzeigen gefertigt.
Zum derzeitigen Ermittlungsstand verschaffte sich der Beschuldigte im Zeitraum vom 17.07.2023 bis zum 25.07.2023 Zutritt zu einem Firmengelände, auf dem Neuwagen gelagert werden und entwendete dort die PKW. Hiermit entfernte sich anschließend in unbekannte Richtung.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde ein Haftbefehl gegen den Wilhelmshavener Heranwachsenden erlassen.
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