BPOL NRW: Vier Personen verhaftet – Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fahndet erfolgreich
Vier gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (28.-30.07.2023).
Bei der ersten Person am Freitagabend handelte es sich um eine deutsche Staatsangehörige, welche im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Palma de Mallorca/Spanien festgestellt wurde. Die 32-Jährige wurde nur eine Woche zuvor von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen dreifachen Betruges per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Im Juli des vergangenen Jahres wurde diese rechtskräftig verurteilt.
Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die Düsseldorferin die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abwenden und ihre Heimreise fortsetzen.
Am Sonntagnachmittag dann wurde ein 25-jähriger niederländischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/Kosovo bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im Oktober 2020 Verurteilten erlassen hatte.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 780 Euro konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen abwenden und seinen Flug in den Kosovo antreten.
Am Sonntagabend wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad/Serbien vorstellte. Gegen den 38-Jährigen lagen in diesem Fall zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Köln vor. Der erste wurde im Juni dieses Jahres wegen Subventionsbetruges und der zweite im Juli dieses Jahres wegen Betruges erlassen. Demnach wurde der Mann im Oktober 2020 und im Februar 2022 rechtskräftig verurteilt.
Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.800 Euro konnte der Kölner nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 230 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Zuletzt stellten die Bundespolizeibeamten am späten Sonntagabend einen 32-jährigen iranischen Staatsangehörigen fest, der aus Manchester/Großbritannien einreiste. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn nur wenige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen den bereits im September 2019 Verurteilten erlassen hatte.
Die Geldstrafe in Höhe von 330 Euro konnte von dem in Großbritannien lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 66 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte der Reisende seine Reise fort.
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