Lautes Geschrei mit Alkoholkonsum rufen Bundespolizei Lübeck auf den Plan
Laut schreiend und unter Alkoholeinfluss greift ein 59-jähriger Deutscher eine Streife der Bundespolizei an und leistet Widerstand.
Gestern Abend (31.07.) gegen 22:00 Uhr hörte eine Streife der Bundespolizei am Lübecker Hauptbahnhof lautes Geschrei vom Steinraderweg her und begab sich in die Richtung.
Vor Ort sah sie einen Mann lautstark schreiend und torkelnd und sprach ihn an. Dieser reagierte zunächst nicht auf die Ansprache der Beamten.
Der 59-Jährige war augenscheinlich stark alkoholisiert und reagierte auch auf die erneute Ansprache zögerlich.
Der Mann sollte sich gegenüber den Beamten ausweisen oder Angaben zu seiner Person machen, verweigerte aber jede Mitarbeit.
Weiter versuchte er sich mehrfach der Maßnahme durch Weggehen zu entziehen.
Als er durch Beamten aufgefordert wurde stehenzubleiben und am Arm gehalten wurde, versuchte er den Beamten wegzustoßen und sich loszureißen.
Er wurde nun gegen die Wand gedrückt und verstärkte seinen Widerstand, so dass er schließlich zu Boden gebracht und gefesselt wurde.
Hier versuchte er die eingesetzten Kräfte in die Hand zu beißen
Während der Mitnahme zur Dienststelle sperrte sich der Mann immer wieder und versuchte sich zu Boden fallen zu lassen.
Auf der Dienststelle konnte bei der Durchsuchung sein Bundespersonalausweis in
einer Hosentasche gefunden werden.
Auch hier versuchte er erneut, den durchsuchenden Beamten in die Hand zu beißen.
Nach den der Mann sich beruhigt hatte, gab er an unter einer psychischen Erkrankung zu leiden und man könnte gerne bei der Landespolizei anrufen.
Eine Rücksprache dort, ergaben weitere ähnlich gelagerte Vorfälle.
Ein Kontakt zu einem möglichen Betreuer konnte nicht hergestellt werden.
Zur weiteren medizinischen Betreuung wurde über die Leitstelle ein RTW gerufen
Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte der 59-Jährige ab.
Nach einem Gespräch mit der Besatzung des RTW, wurde der Mann unverletzt, aber auf eigenem Wunsch in ein Krankenhaus gebracht.
Die eingesetzten Polizeibeamten blieben unverletzt und weiter dienstfähig.
Wegen des Verdachtes des tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird er sich verantworten müssen.
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