BPOL NRW: Gefährliche Körperverletzung im Hauptbahnhof Münster
Am frühen Dienstagmorgen (1. August) hat ein Unbekannter einen 38-jährigen Mann aus Ennigerloh im Hauptbahnhof Münster mit einem Schlagring niedergeschlagen. Hierbei wurde der Mann im Gesicht und durch den Sturz am Knie verletzt.
Vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung der beiden Männer wegen der Nutzung des Fahrrades im Bahnhof durch den Unbekannten. Nach der verbalen Streitigkeit trennten sich die beiden Männer und der Ennigerloher beabsichtigte den Hauptbahnhof durch den Haupttunnel in Richtung Bremer Platz zu verlassen. Unbemerkt wurde er hierbei durch den Unbekannten verfolgt und kurz vor dem Verlassen des Hauptbahnhofes von hinten mit einem Schlag ins Gesicht niedergeschlagen. Bei der Ausführung des Schlages verwendete der Unbekannte offensichtlich einen Schlagring. Im Anschluss beleidigte der unbekannte Täter sein Opfer mehrfach und verließ die Örtlichkeit.
Der Geschädigte zeigte den Vorfall daraufhin auf der Wache der Bundespolizei an. Eine eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief negativ, jedoch sicherten die Bundespolizisten Videoaufnahmen aus dem Hauptbahnhof, die zum einen den beschriebenen Tathergang bestätigten und zum anderen den Tatverdächtigen in einer sehr guten Bildqualität zeigen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen ca. 20-25-jährigen Mann mit kurzen, dunkelblonden Haaren, die an der Seite abrasiert sind. Zum Tatzeitpunkt trug er eine dunkle Kapuzenjacke, eine dunkle Cargohose, weiße Sneakers und ein dunkles Oberteil der Marke Lacoste mit einem großen, auffälligen bunten Markenlogo. Zudem führte er zu Beginn der verbalen Auseinandersetzung ein weißes Mountainbike, wahrscheinlich der Marke Scott, mit sich.
Hinweise zu dem unbekannten Mann nimmt die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 oder unter 0251/97437-0 entgegen. Sofern die Ermittlungen nicht zu der Identität des Täters führen, beabsichtigt die Bundespolizei mit den gesicherten Bildern eine Öffentlichkeitsfahndung bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.
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