BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen
Verbotszone am Aachener Hauptbahnhof
Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen - Kontrollen durch die Bundespolizei
vom 05. August, 06:00 Uhr bis 06. August 2023, 06:00 Uhr
Immer wieder kommt es an den Bahnhöfen zu Konflikten durch gefährliche Gegenstände oder Waffen. Ob zur Selbstverteidigung, aus Unachtsamkeit oder unlauterer Absichten. Waffen und gefährliche Gegenstände sind im Bahnhofsbereich und auf den Zügen tabu. Vom 05. August, 06:00 Uhr bis 06. August 2023, 06:00 Uhr gilt am Aachener Hauptbahnhof
eine ''Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen'' die durch die Bundespolizei erlassen wurde. Dazu zählen Nachbildungen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können ebenso wie Äxte, Beile und Messer. Auch Kampfsportgeräte Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte gehören dazu. Die Aufzählung ist nicht ab-schließend.
Hierzu werden die Bundespolizei und Landespolizei in diesem Zeitraum am Aachener Hauptbahnhof verstärkt Personen - und Taschenkontrollen durchführen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Einsatzkräfte Platzverweise aussprechen und Zwangsgelder erheben. Seitens der Eisenbahnverkehrsunternehmen kann ein Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss verhängt werden.
Ausgenommen sind lediglich Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Etwa Handwerker mit berufstypischen Werkzeugen auf dem Weg zur Arbeitsstätte. Ausnahmen und wichtige Informationen hierüber finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
Rückfragen bitte an:
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Christof Irrgang
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