Halbjahresbilanz zum Behördenschwerpunkt „Sicherheit von Radfahrenden“
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(md) Seit 2023 liegt ein Schwerpunkt der Kreispolizeibehörde Paderborn auf der "Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Radfahrenden mit schwerwiegenden Folgen". Hintergrund: An nahezu 40 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Verletzten im Kreisgebiet waren im Jahr 2022 Radfahrende (darunter fallen "herkömmliche" Fahrräder und Elektrofahrräder) beteiligt. Zusätzlich ist die Beteiligung so genannter Elektrokleinstfahrzeuge, beispielsweise E-Scooter, an Unfällen im Fokus der Behörde. Zeit für eine Halbjahresbilanz.
Die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz und Verkehr führen seit April 2023 zweimal monatlich Schwerpunkteinsätze durch, bei denen es darum geht, Vergehen von und gegenüber Radfahrenden zu ahnden. Hier wurden im ersten Halbjahr 245 Verstöße zum Nachteil von Radlern festgestellt, 2022 waren es 152. Bis einschließlich Juni 2023 schritten die Einsatzkräfte wegen 789 Verstößen von Radfahrenden ein, im Jahr zuvor waren es im selben Zeitraum 465. Dabei ist auch regelmäßig eine Fahrradstreife im Einsatz, um Radlern auf Augenhöhe zu begegnen. Die augenscheinliche Steigerung der geahndeten Verstöße ist auch auf die verstärkten polizeilichen Aktivitäten seit diesem Jahr zurückzuführen, verdeutlicht aber auch die Notwendigkeit der Kontrollen.
Häufige Vergehen gegenüber Radfahrenden sind beispielsweise das Missachten des Überholverbotes, dafür sind 70 Euro und ein Punkt fällig. Das entsprechende Schild ist im Kreis Paderborn beispielsweise an der Penzlinger (Paderborn) oder der Hatzfelder Straße (Schloß Neuhaus) zu finden: Rund, rot umrandet, links ein rotes Auto, rechts in schwarz ein Fahrrad und ein Roller, übereinander. Auch das Parken oder Halten auf dem Radweg ist teuer und schlägt mit 50 beziehungsweise 55 Euro zu Buche.
Die meisten Radfahrenden hingegen werden zur Kasse gebeten, weil sie während der Fahrt ein Smartphone nutzen. Ablenkung ist oft Ursache von Verkehrsunfällen, auch das einhändige Fahren birgt zusätzliche Unglücksgefahr. Wer das Handy beim Radeln nur in der Hand hält riskiert 55 Euro Strafe. Die Ohren dienen der Wahrnehmung und sollten beim Radfahren frei bleiben - die Nutzung von Kopfhörern oder Ohrstöpseln kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Mit weitreichenden Folgen ist auch beim Überfahren einer roten Ampel zu rechnen. Neben einem Bußgeld von 60 Euro ist hier ein Punkt in Flensburg fällig. Das gilt auch für das Rotlicht einer Fußgängerampel.
Die Verkehrssicherheitsberatung der Paderborner Polizei unterstützt den Behördenschwerpunkt mit intensiver Präventionsarbeit. Bis zum Sommerferienstart nahmen die Beamtinnen und Beamten bei 67 Schulklassen an 31 Schulen im Kreis Paderborn die Radfahrprüfung ab. Im Herbst stehen hier an zehn bis zwölf Schulen, gemeinsam mit den örtlichen Bezirksdienstbeamten, die Beleuchtungskontrollen an. Für Interessierte bot die Polizei insgesamt sieben Pedelec- bzw. Fahrradsicherheitsstrainings an, zusätzlich ein Fahrradtraining für Flüchtlinge vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine. Weitere Sicherheitstrainings sind in der zweiten Jahreshälfte geplant. Zusätzlich zeigt die Polizei Präsenz bei unterschiedlichen Veranstaltungen, um die Sensibilität beim Thema Sicherheit von Radfahrenden, zu erhöhen. Der Fahrradtag in Schloß Neuhaus, das Stadtradeln und das Radio Hochstift Ferienfinale am kommenden Sonntag sind diesbezüglich feste Termine im Kalender.
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