BPOL NRW: Reise endet am Wochenende für vier Personen anders, als geplant – Bundespolizei fahndet erfolgreich
Am vergangenen Wochenende (05.-06.08.2023) stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest. Für vier der Personen endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt.
Zunächst stellte sich am Samstagmorgen ein 35-jähriger tunesischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tunis/Tunesien bei den Bundespolizeibeamten vor. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft München gesucht wurde. Diese hatte bereits im Dezember 2018 einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs gegen den im Mai 2018 Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 2.680 Euro konnte der Mann nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 67 Tagen nicht abwenden. Daher wurde dieser durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
Am darauffolgenden Sonntagmorgen stellte sich ein 49-jähriger niederländischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir/Türkei bei den Beamten vor. Festgestellt wurde in diesem Fall, dass gegen diesen im Juni dieses Jahres ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen wurde. Demnach wurde er im März 2023 verurteilt.
Der in den Niederlanden lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe 120 Tagen jedoch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei abwenden und seine Heimreise fortsetzen.
Ein paar Stunden später stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreise nach Istanbul/Türkei einen 57-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Mainz ebenfalls im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen hatte. Hierzu wurde er im Januar 2022 verurteilt.
Doch die Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro konnte dieser Reisende nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Am Samstagabend dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der beabsichtigte, nach Belgrad/Serbien auszureisen. In diesem Fall stellten die Bundespolizisten fest, dass der 28-jährige deutsche Staatsangehörige im September 2019 gleich zweifach durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Demnach wurde er im Februar 2019 wegen Urkundenfälschung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und im Juni 2019 wegen Erschleichens von Leistungen rechtskräftig verurteilt.
Der in der Schweiz lebende Mann konnte die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.700 Euro nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 180 Tagen nicht abwenden. Daher wurde auch dieser Reisende durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
Zuletzt wurde am Sonntagabend ein 21-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo festgestellt, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Remscheid hatte in diesem Fall einen Haftbefehl wegen Nichterfüllung der Zahlung einer Geldbuße gegen den jungen Verurteilten erlassen. Demnach hatte dieser zwei Wochen Dauerarrest zu verbüßen.
Anstatt nach Hause ging es für den in Vettweiß lebenden Mann somit ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt.
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