Gestohlen, verloren oder doch was anderes?

Am heutigen Morgen erschien ein 52-jähriger Mann in der Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken im Hauptbahnhof Saarbrücken, um einen Diebstahl gegen Unbekannt zur Anzeige zu bringen. Über Nacht sei ihm auf unerklärliche Art und Weise Bargeld in Höhe von 50 EUR abhanden gekommen. Es handele sich hierbei um einen Restbeitrag der am Vortag erhaltenen Grundsicherung. In der jüngeren Vergangenheit wäre er bereits zweimal bestohlen worden, so dass ihm insgesamt ein Schaden von 507 EUR entstanden wäre. Den Beamten erschienen die Ausführungen wenig glaubhaft und belehrten den Mann vorsorglich dahingehend, dass er sich durch eine falsche Sachverhaltsschilderung selbst wegen des Vortäuschens einer Straftat verantworten müsste. Der Verdacht erhärtete sich, zumal der Mann mehrmals nachfragte, "welche Angaben denn mehr Sinn machen würden". Zwar blieb er zunächst bei der Version eines Diebstahls, doch nach erfolgter Unterschrift des Strafantrags gegen Unbekannt plagte ihn offensichtlich doch noch das schlechte Gewissen, denn nun wollte er lediglich den Verlust des Geldes anzeigen. Nach Abschluss aller Maßnahmen informierten die Polizisten die zuständige Sachbearbeiterin des Sozialamtes über den Sachverhalt. Zusätzlich teilten die Beamten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die den Mann zur Aufenthaltsermittlung in einer anderen Strafsache ausgeschrieben hatte, dessen ladungsfähige Anschrift mit. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit Patrick Thiery Telefon: 06826/522-1005 E-Mail: bpoli.saarbruecken.oea@polizei.bund.de