Keine Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss!

Ein 16-jähriger Jugendlicher befuhr am Samstag (12.08.), gegen 23:35 Uhr, mit seinem Fahrrad den Radweg neben der Landstraße L381 in Richtung Korschenbroich. Schlangenlinienfahrend kam ihm ein 26-jähriger Mann auf einem Fahrrad entgegen. Der Jugendliche versuchte noch auszuweichen, doch ein Zusammenstoß konnte nicht verhindert werden. Die beiden Männer setzen danach ihren Weg fort. Der 16-Jährige beobachte jedoch, wie der Mann mehrfach erneut mit seinem Fahrrad hinfiel und rief den Rettungswagen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest fiel positiv aus. Das Fahrrad des 26-jährigen aus Korschenbroicher wurde vor Ort sichergestellt. Einen Tag zuvor am Freitag (11.08.), gegen 23:50 Uhr, befuhr ein 60-jähriger Neusser mit seinem Fahrrad den Berghäuschensweg in Richtung Neuss. Als er auf den gegenüberliegenden Gehweg fahren wollte, verlor er die Kontrolle über sein Fahrrad und stütze. Er kam leicht verletzt in ein Krankenhaus. Auch hier war zuvor Alkohol im Spiel. Das Verkehrskommissariat 1 hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln ist auch für Radfahrer, Pedelec- und E-Bike-Fahrer kein Kavaliersdelikt. Und das aus gutem Grund: Alkohol und Betäubungsmittel wirken sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Kommt es darüber hinaus zu einem Verkehrsunfall, ist es im Übrigen unerheblich, ob dieser nicht selbst verursacht wurde. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: