34-Jähriger mit zwei Haftbefehlen und einem Vollstreckungsauftrag gesucht
Ein 34-jähriger Deutscher musste am gestrigen Sonntag, den 27.08.2023 den Weg in die Justizvollzugsanstalt antreten.
Eine Streife der Bundespolizisten traf den Mann gegen 07:30 Uhr schlafend auf dem Hauptbahnhof Schwerin an. Bei seiner Kontrolle und Überprüfung der Personaldaten im Fahndungscomputer konnten die Beamten feststellen, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle und ein Vollstreckungsauftrag vorlagen. Zum einem suchte ihn die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 345,- Euro, zu der er vom Amtsgericht Leipzig im Oktober 2020 wegen Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde. Bei Nichtzahlung ist durch ihn eine 23-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Mit einem weiteren Haftbefehl, erlassen durch das Amtsgericht Leipzig im Oktober 2021, wurde gegen den 34-Jährigen die Sicherungshaft angeordnet.
Dieser ist der anberaumten Hauptverhandlung, wegen des Verdachts des dreifachen Computerbetruges, ohne ausreichende Entschuldigung ferngeblieben.
Zudem lag, ebenfalls ein von der Staatsanwaltschaft Leipzig angeordneter Vollstreckungsauftrag zur Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.200,- Euro vor.
Der Mann wurde durch die Bundespolizisten in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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