BPOL NRW: Vier Personen verhaftet – Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fahndet erfolgreich

Vier gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (26.-27.08.2023). Bei der ersten Person am Samstagmorgen handelte es sich um einen ukrainischen Staatsangehörige, welcher beabsichtigte, nach Dublin/Großbritannien auszureisen. Der 23-Jährige wurde im Dezember des letzten Jahres von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Beleidigung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Im November 2022 wurde er rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Karlsruhe lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen. Kurze Zeit später wurde ein 28-jähriger niederländischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Februar dieses Jahres Verurteilten erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen abwenden und seinen Flug nach Izmir antreten. Am Samstagnachmittag dann wurde ein weiterer niederländischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 55-Jährigen lag in diesem Fall eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Diese hatte im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erlassen. Demnach wurde der Mann im August 2022 rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 480 Euro konnte der in den Niederlanden lebende Mann ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 16 Tagen abwenden. Zuletzt stellten die Bundespolizeibeamten am Sonntagnachmittag eine 35-jährige niederländische Staatsangehörige fest, welche beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate auszureisen. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die belgischen Behörden einen Monat zuvor einen internationalen Haftbefehl wegen des Verdachts der Wirtschaftskriminalität gegen die Frau erlassen hatte. Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebenden Frau wurde der Haftbefehl durch die Bundespolizei eröffnet. Zur Durchführung des Auslieferungsverfahrens wurde sie dann an die Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.