Bundespolizei am Hamburg Airport: Springmesser führt zur Strafanzeige, drei Festnahmen am Wochenende
Am Freitagmorgen gegen 08:45 Uhr machte sich ein 45-jähriger rumänischer Staatsangehöriger auf den Weg nach Bukarest. Den als Handgepäck mitgeführten Rucksack legte er bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Im Rucksack befand sich ein Springmesser. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Reisende von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Er gab an, dass er als Bauarbeiter tätig sei und das Messer zur Berufsausübung benötige. Das Springmesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen.
Weiter ging es am Samstagabend gegen 19:00 Uhr: ein 30-jähriger afghanischer Staatsangehöriger kam aus Istanbul am Flughafen Hamburg an. Er stellte sich zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der Mann seit Mitte August von der Staatsanwaltschaft Meiningen wegen Sachbeschädigung gesucht wird. Laut Haftbefehl hatte er 25 Tagessätze zu jeweils 30 Euro zu zahlen. Alternativ hätte er für 25 Tage in Haft gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 77 Euro. Der Mann konnte die geforderten 827 Euro zahlen und weiterreisen.
Gegen 21:00 Uhr wurde ein 27-jähriger albanischer Staatsangehöriger von Kräften der Bundespolizei kontrolliert. Er wollte nach Bergamo fliegen. Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann seit Februar 2023 von der Staatsanwaltschaft Hannover gesucht wird. Wegen mehrerer Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz war er zur Zahlung von 70 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt worden. Davon hatte er bisher lediglich einen Teil gezahlt, sodass nun noch 320 Euro fällig waren. Die Verfahrenskosten beliefen sich auf 81 Euro. Der Mann war selbst nicht in der Lage, zu zahlen. Er bat seinen mitreisenden Cousin um Hilfe. Dieser zahlte für ihn die geforderten 401 Euro. Anschließend wurde die Weiterreise gestattet.
Am Sonntagabend gegen 19:30 Uhr wurde ein 32-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle vorstellig. Er wollte nach Antalya fliegen. Im Fahndungssystem war hinterlegt, dass der Mann seit Anfang August 2023 von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe gesucht wird. Wegen einer Ordnungswidrigkeit waren 363 Euro zu zahlen; alternativ waren 14 Tage Erzwingungshaft zu verbüßen. Er konnte die 363 Euro zahlen und wurde anschließend aus der Maßnahme entlassen. Seinen Flug hat er jedoch verpasst.
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