Bundespolizei am Hamburg Airport: Pfefferspray führt zur Strafanzeige, Festnahme: Fahren ohne Fahrerlaubnis endet in Haftanstalt

Am Freitagabend gegen 18:30 Uhr machte sich eine 53-jährige brasilianische Staatsangehörige auf den Weg nach Zürich. Den als Handgepäck mitgeführten Rucksack legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Sie fanden darin ein Pfefferspray. Es wies weder ein Prüfzeichen noch den Hinweis auf, dass es zur Tierabwehr vorgesehen ist. Somit handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Reisende erhielt von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Zum Sachverhalt wollte sie sich nicht äußern. Das Pfefferspray wurde sichergestellt. Anschließend konnte sie in die Schweiz weiterreisen. Am Samstagvormittag schließlich ging es mit einer Festnahme weiter. Gegen 10:00 Uhr wollte ein 36-jähriger polnischer Staatsangehöriger von Hamburg nach Tirana fliegen. Er stellte sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der Mann seit Mitte August 2023 von der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Laut Haftbefehl hatte er 100 Tagessätze zu jeweils 30 Euro zu zahlen. Alternativ hätte er für 100 Tage in Haft gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 133,50 Euro. Der Mann war nicht in der Lage, die geforderten 3133,50 Euro zu zahlen. Er wurde daher in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg eingeliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de