Zwei Leichtverletzte bei Unfällen und eine verbotene Fahrt

Bei zwei Unfällen im Stadtgebiet von Gifhorn wurden am Dienstag zwei Personen leicht verletzt. Gegen 17:25 Uhr fuhr ein 18-Jähriger mit seinem Fahrrad auf dem Radweg entlang der Braunschweiger Straße, dabei allerdings auf der falschen Seite. Aus der Limbergstraße wollte ein 61-Jähriger mit seinem Fiat auf die Braunschweiger Straße biegen. Beim Einfahren kam es zum Zusammenstoß zwischen Auto und Fahrrad, der 18-Jährige verletzte sich dabei leicht am Schienbein. Etwas mehr als eine Stunde später kam es zu einem Unfall zwischen einem Leichtkraftrad und einem Volkswagen auf dem Lehmweg. Ein 59-Jähriger fuhr mit seinem Golf auf der Straße in Richtung Westen und musste aufgrund von Gegenverkehr hinter einem geparkten Auto halten. Beim anschließenden Anfahren nahte von hinten ein 17-Jähriger auf seinem Leichtkraftrad. Dieser hatte nicht erkannt, dass der Golf zum Vorbeifahren ausscherte. Es kam zum Zusammenstoß, woraufhin der 17-Jährige stürzte und sich leicht verletzte. Am späten Abend des gestrigen Dienstages wurden zwei Beamte der Polizei Gifhorn auf einen Mann aufmerksam, der mit einem E-Scooter auf dem Calberlaher Damm fuhr. Bei der Kontrolle des 33-Jährigen ergab sich für die Beamten der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Schnelltest reagierte positiv auf mehrere Stoffgruppen. Gegen den Mann wurde daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, ihm wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Gifhorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Christoph Nowak Telefon: 05371 980-104 E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de