Verfassungswidrige Parolen in Parchimer Fußgängerzone
Ein Mann sorgte am Donnerstagvormittag durch verfassungsfeindliche
Parolen für einen Polizeieinsatz in der Parchimer Altstadt.
Gegen 10:15 Uhr erhielt die Polizei durch eine Zeugin Kenntnis über
einen Mann, der sich in der Fußgängerzone am Schuhmarkt aufhalten und
in Gegenwart zahlreicher Passanten verfassungsfeindliche Parolen von
sich geben solle.
Die daraufhin eingesetzten Polizeibeamten konnte den Tatverdächtigen
während der Fahndung abseits des eigentlichen Tatorts feststellen.
Gegen den 44-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit ermittelt nun
der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin wegen des
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
In diesem Zusammenhang kam es zu einer weiteren Straftat durch einen
bislang unbekannten Tatverdächtigen, welcher die Hinweisgeberin
beleidigte. Auch hier hat die Kriminalpolizei die weiteren
Ermittlungen übernommen.Rückfragen zu den Bürozeiten:
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