2. Verkehrssicherheitswoche des Jahres 2023 im Zuständigkeitsbereich des PK Elze
(beh) Das Polizeikommissariat Elze führte in der Zeit vom 11.09.2023 bis 17.09.2023 die zweite Verkehrssicherheitswoche des Jahres 2023 durch. Unterstützung erhielten die Beamten des Polizeikommissariats Elze hierbei unter anderem durch Kräfte der Verfügungseinheit Hildesheim und dem Präventionsbeamten der Polizeiinspektion Hildesheim.
Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit ist die Reduzierung von schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Des Weiteren stellen überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit, Ablenkung und vor allem auch das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel und Alkoholika hierbei unverändert die Hauptunfallursachen dar. Der Hauptschwerpunkt der Verkehrssicherheitswoche lag daher auf der Bekämpfung dieser Hauptunfallursachen.
Deutschlandweit wurde 2021 alle 24 Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. In Niedersachsen sind im Jahr 2022 13 Kinder im Alter zwischen 0-14 Jahre bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Daher lag ein weiteres Augenmerk der vergangenen Verkehrssicherheitswoche auf der Risikogruppe der Kinder im Straßenverkehr. Diesbezüglich wurde unter anderem eine Präventionsveranstaltung durch den Präventionsbeamten der Polizeiinspektion Hildesheim an der hiesigen Astrid-Lindgren-Schule abgehalten. Im Zuge dieser Veranstaltung führte der Präventionsbeamte weiterhin auch einige Fahrradkontrollen durch, wobei 9 der kontrollierten Fahrräder zum Teil erhebliche Sicherheitsmängel aufwiesen.
Insgesamt wurden während der Verkehrssicherheitswoche im Rahmen von mobilen und stationären Kontrollen 116 Verkehrsordnungswidrigkeiten und 4 Verkehrsstraftaten festgestellt. Bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt es sich um 92 Geschwindigkeitsverstöße, 8 Verstöße gegen die Gurtpflicht, sechs Handyverstöße und 10 sonstige Ordnungswidrigkeiten (TÜV, Beleuchtung, Überholverbot etc.)
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, da sich während der Kontrolle mehrere Verdachtsmomente dafür ergaben, dass der Kraftfahrzeugführer unter Einfluss von alkoholischen Substanzen stand.
Der schnellste gemessene Verkehrsteilnehmer wurde bereits am Dienstag (12.09.2023) mit 115 km/h (abzüglich Toleranz) bei erlaubten 70 km/h festgestellt. Diesen Verkehrsteilnehmer erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Weiterhin wurden zwei Strafverfahren aufgrund von mangelndem Versicherungsschutz bei KFZ eingeleitet.
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