Haftbefehl nach Wohnungseinbruch
Am Freitag (15.09.) kam es zu einem Einbruch an der "Deutsche Straße" in Neuss.
Nach ersten Erkenntnissen ist ein mutmaßlicher Tatverdächtiger, in der Zeit zwischen 07:47 Uhr und 08:37 Uhr, über das Dach eines Nachbarhauses geklettert und weiter über ein offenes Küchenfenster in eine Wohnung eingestiegen. Der Mann durchwühlte diverse Räume und entwendete Schmuck sowie zwei Brotmesser, Spielkarten und zwei Rucksäcke. Eine Zeugin konnte beobachten, wie der mutmaßliche Tatverdächtige über das Dach die Wohnung verließ, seine Kleidung wechselte und in Richtung Eisenbahnbrücke ging. Von dort soll er sich weiter in Richtung Park bewegt haben.
Ein Zeuge rief daraufhin die Polizei und stellte ihnen Bildmaterial von der Tat zur Verfügung, auf denen der mutmaßliche Täter mit einer Umhängetasche zu erkennen war. Diese Tasche wurde am Freitagabend von einer Anwohnerin der "Deutsche Straße" aufgefunden. Durch einen Ausweis, welcher sich in der aufgefundenen Tasche befand, konnte festgestellt werden, dass es sich dabei um den mutmaßlichen Einbrecher handelte.
Die Kriminalpolizei beantragte daraufhin bei einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss an der angegebenen Adresse. Im Rahmen der Durchsuchung konnte kein Diebesgut aufgefunden und auch der Tatverdächtige nicht angetroffen werden.
Am Folgetag, Samstag (16.09.), kam es zu einem Einsatz an der Selikumer Straße in Neuss. Gegen 09:15 Uhr bedrohte ein Mann mehrere Personen mit einem Messer, nachdem es zu einer Schlägerei gekommen war. Die eingesetzten Beamten forderten den Tatverdächtigen auf, das Messer fallen zu lassen. Nach mehrmaliger Aufforderung folgte er den Anweisungen, legte sich auf den Boden und wurde in Gewahrsam genommen.
Durch gemeinsame Ermittlungen der Kriminalpolizei und der eingesetzten Beamten konnte herausgefunden werden, dass der 37-jährige Mann, welcher im Gewahrsam saß, der mutmaßliche Tatverdächtige des Einbruchs an der "Deutsche Straße" war. Am Sonntag wurde der Mann einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Er steht im Tatverdacht, einen Wohnungseinbruch, einen Diebstahl mit Waffen sowie eine gefährliche Köperverletzung begangen zu haben.
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