Zeuge unterbindet Fortsetzung einer Alkoholfahrt

Am Samstagvormittag des 23.09.2023 erhielt die Polizei gegen 09:50 Uhr einen Hinweis, dass an der Kreuzung "Wickendorfer Straße" und "An der Chaussee" in Schwerin-Medewege eine augenscheinlich alkoholisierte Ford-Fahrerin an der Weiterfahrt gehindert wird. Zuvor hatten Zeugen das Fahrzeug bereits in auffälliger Fahrweise festgestellt. An der Kreuzung stoppte die Fahrerin des Ford bei "Rot" erst weit hinter der Haltelinie. Um sich zu vergewissern, dass bei der Fahrerin alles in Ordnung ist, stieg der 49-jährige Zeuge aus seinem nachfolgenden Pkw und ging zum Ford. Bereits nach dem Öffnen der Fahrertür konnte dieser bereits starken Alkoholgeruch im Fahrzeuginneren wahrnehmen. Anschließend zog der 49-Jährige beim Ford den Fahrzeugschlüssel ab und konnte dadurch eine mögliche Weiterfahrt unterbinden. Die 59-jährige Fahrerin hatte bei der Überprüfung des Atemalkohols einen Wert von 2,75 Promille. Nachfolgend wurden eine Blutprobenentnahme durchgeführt und der Führerschein sowie der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Die 59-Jährige muss sich nun wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten. Die Fahrerlaubnisbehörde wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Polizei bedankt sich für das umsichtige Handeln. André Falke Polizeiführer vom Dienst Einsatzleitstelle Polizeipräsidium RostockRückfragen zu den Bürozeiten: Polizeipräsidium Rostock Pressestelle Tobias Gläser Telefon: 038208 888 2040/ -2041 Fax: 038208 888 2006 E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Rostock Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 038208 888 2110 E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de