BPOL NRW: Es müssen nicht immer Autokontrollen sein – Bundespolizei nimmt zwei Spaziergänger fest
Beamte der der Bundespolizei Aachen haben am vergangen
Wochenende zwei Personen festgenommen.
Samstag gegen 11:30 Uhr spazierte ein 39-jähriger Deutscher
über den ehemaligen Grenzübergang in Scherpenseel. Bei der
Kontrolle durch die Beamten wurde ein Haftbefehl festgestellt. Der
Beschuldigte wurde wegen versuchter Nötigung, sowie
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von
1170,- Euro oder ersatzweise zu einer 39-tägigen Haftstrafe
verurteilt. Da er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen
konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam in Aachen zugeführt.
Eine andere Route zum Spazieren gehen suchte sich am
Sonntagabend gegen 19:30 Uhr ein 36-jähriger Türke. Er wurde
auf der Autobahn 44 an der Anschlussstelle Lichtenbusch
spazierend festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle wusste
das polizeiliche Fahndungssystem einiges über die Person zu
berichten. Insgesamt sechs verschiedene Behörden suchten die
Person mittels Aufenthaltsermittlung unter anderem wegen des
Erschleichens von Leistungen und Verstößen gegen das
Aufenthaltsgesetz. Des Weiteren wurde die Person von der
Staatsanwaltschaft Mannheim mittels Haftbefehl wegen des
unerlaubten Aufenthaltes ohne eines erforderlichen
Aufenthaltstitels gesucht. Hier wurde er zu einer Geldstrafe von
800,- Euro oder ersatzweise einer 80-tägigen Freiheitsstrafe
verurteilt. Da die Person nicht über genügend Barmittel verfügte,
wurde sie ebenfalls festgenommen und am heutigen Tag der
Justizvollzugsanstalt Aachen zugeführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
David Specks
Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1004
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