BPOL NRW: Es müssen nicht immer Autokontrollen sein – Bundespolizei nimmt zwei Spaziergänger fest

Beamte der der Bundespolizei Aachen haben am vergangen Wochenende zwei Personen festgenommen. Samstag gegen 11:30 Uhr spazierte ein 39-jähriger Deutscher über den ehemaligen Grenzübergang in Scherpenseel. Bei der Kontrolle durch die Beamten wurde ein Haftbefehl festgestellt. Der Beschuldigte wurde wegen versuchter Nötigung, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 1170,- Euro oder ersatzweise zu einer 39-tägigen Haftstrafe verurteilt. Da er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam in Aachen zugeführt. Eine andere Route zum Spazieren gehen suchte sich am Sonntagabend gegen 19:30 Uhr ein 36-jähriger Türke. Er wurde auf der Autobahn 44 an der Anschlussstelle Lichtenbusch spazierend festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle wusste das polizeiliche Fahndungssystem einiges über die Person zu berichten. Insgesamt sechs verschiedene Behörden suchten die Person mittels Aufenthaltsermittlung unter anderem wegen des Erschleichens von Leistungen und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Des Weiteren wurde die Person von der Staatsanwaltschaft Mannheim mittels Haftbefehl wegen des unerlaubten Aufenthaltes ohne eines erforderlichen Aufenthaltstitels gesucht. Hier wurde er zu einer Geldstrafe von 800,- Euro oder ersatzweise einer 80-tägigen Freiheitsstrafe verurteilt. Da die Person nicht über genügend Barmittel verfügte, wurde sie ebenfalls festgenommen und am heutigen Tag der Justizvollzugsanstalt Aachen zugeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin David Specks Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1004 E-Mail: david.specks@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.