Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige, Festnahme wegen Betäubungsmitteln

Am Donnerstagmorgen gegen 08:00 Uhr machte sich eine 23-jährige französische Staatsangehörige auf den Weg nach Frankfurt. Ihr Handgepäck legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie wollte sich zum Straftatvorwurf nicht äußern und konnte anschließend weiterreisen. Am Donnerstagabend gegen 21:00 Uhr wollte ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger nach Dubai fliegen und ging zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Die Fahndungsabfrage durch die Bundespolizei ergab, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck seit Juni 2023 nach dem Mann sucht. Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln waren 60 Tagessätze zu jeweils 30 Euro als Geldstrafe zu zahlen. Alternativ standen 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Raum. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 581 Euro. Der Mann konnte die geforderten 2381 Euro zahlen und anschließend weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de