BPOL NRW: Richtiger „Riecher“ – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen Gesuchten
Am Freitagabend (29. September) überprüften Bundespolizisten in Dortmund-Lütgendortmund einen Mann. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach ihm fahnden. Zudem führte er Drogen mit sich.
Gegen 18:30 Uhr bestreiften zivilgekleidete Bundespolizisten die S4 (Unna-Dortmund). Beim Halt der S-Bahn am Bahnhof Dortmund-Lütgendortmund fiel ihn ein 35-Jähriger aus. Dieser verhielt sich während der Kontrolle äußerst nervös. Zudem nahmen sie einen Marihuana-Geruch wahr. Der Mann händigte den Beamten seine polnische Identitätskarte aus. Recherchen ergaben, dass er bereits per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wird.
Das Amtsgericht Dortmund hatte den polnischen Staatsbürger im August 2021 rechtskräftig wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen zu einer Geldstrafe von 180 Tagen zu je 40 Euro verurteilt.
Die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führen würde, verneinte der 35-Jährige. In seiner Bauchtasche fanden die Polizisten dann ein Verschlusstütchen mit Cannabisblüten, einen Joint und einen "Crusher" mit Cannabisanhaftungen auf.
Dabei handelt es sich um eine Kräutermühle, die zum Zerkleinern der pflanzlichen Droge genutzt wird.
Ein Fingerabdruckscan bestätigte die Identität des Mannes zweifelsfrei. Die geforderte Summe hatte der der Gesuchte nur in geringen Teilen beglichen. Da er den Geldbetrag in Höhe von 7.080 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, brachten die Bundespolizisten den Mann ohne festen Wohnsitz nach seiner Festnahme vor die nächsten 177 Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Zudem muss er sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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