Jalmer Moor (BAB 7) – Diebstahl einer Keramik war buchstäblich „Griff ins Klo“
Ein Autofahrer konnte bei der Kontrolle durch die Bundespolizei auf der BAB 7 keinen Eigentumsnachweis für ein noch originalverpacktes Hängewand WC erbringen. Wie sich herausstellte, war das Klo kurz zuvor in einem Flensburger Baumarkt entwendet worden.
Bereits am Freitagnachmittag kontrollierte eine Bundespolizeistreife auf dem Autobahnparkplatz Jalmer Moor einen in Neumünster zugelassenen Opel Astra, der mit drei männlichen Personen besetzt war.
Der 53-jährige Fahrer sowie seine 37- und 42-jährigen Mitfahrer konnten sich den Beamten gegenüber ordnungsgemäß ausweisen.
Bei der Durchsicht des Opels fielen die Bundespolizisten über ein größeres Paket im Kofferraum. Hierbei handelte es sich um ein original verpacktes Vorwandelement (Hänge WC) mit Spülkasten.
Bei der Befragung zu den Eigentumsverhältnissen gab der Fahrer an, die Toilette kurz zuvor in einem Baumarkt in Flensburg bar erstanden zu haben, eine Quittung hätte er jedoch nicht bekommen.
Da das den Beamten komisch vorkam, kontaktierten sie den Baumarkt. Dieser bestätigte, so ein "Klo" im Sortiment zu haben. Zudem teilte der Baumarktmitarbeiter den Polizisten mit, dass genau so ein WC allerdings im Bestand fehlen würde.
Da jetzt der Verdacht bestand, dass der 53-jährige Bulgare das Hängewand WC gestohlen hatte, wurde der Artikel nach Rücksprache mit der Landespolizei und der Staatsanwaltschaft sichergestellt und dem Baumarkt zugeführt.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Er und seine Begleiter konnten ihre Fahrt nach Neumünster fortsetzen.
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