BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei einem Fahrer ohne Führerschein

Am Dienstagmittag, 03. Oktober 2023 überprüfte die Bundespolizei einen 63-jährigen Deutschen als Fahrer eines Renault auf der Bundesstraße B221 in der Ortslage Kaldenkirchen. Beim Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster zwecks Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt. Hiernach hat das Amtsgericht Tecklenburg ihn im Jahr 2021 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe plus Kosten in Höhe von 381 Euro konnte der Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden. Da er jedoch erneut ohne Führerschein unterwegs war, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.