Fahrt zu zweit auf E-Scooter führte zu Alleinunfall
Ein 13-jähriges Mädchen verletzte sich am Montag (02.10.2023) bei einem Verkehrsunfall in Bonn-Duisdorf. Gemeinsam mit einer 12-Jährigen war sie zur Unfallzeit gegen 20:00 Uhr auf einem E-Scooter auf der Pfarrer-Pohl-Straße in Fahrtrichtung Alter Heerweg unterwegs. Verbotswidrig befuhren die beiden Mädchen den Gehweg und verloren nach eigenen Angaben das Gleichgewicht und stürzten, wobei die 12-Jährige das Elektrokleinstfahrzeug führte. Die 13-Jährige verletzte sich und musste in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die Bonner Polizei appelliert:
- Das Führen eines E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum ist ab
14 Jahren erlaubt. - Grundsätzlich gilt, dass Elektrokleinstfahrzeuge
Radverkehrsflächen zu benutzen haben, sofern diese vorhanden
sind. Ist ein baulich angelegter Radweg, ein Schutzstreifen oder
ein Radfahrstreifen vorhanden, müssen Elektrokleinstfahrzeuge
diesen benutzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Radverkehrsanlage für Radfahrende benutzungspflichtig ist oder
nicht. - Die Mitnahme von Personen auf dem Trittbrett ist verboten.Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202