Unfallflucht geklärt: Schneller Ermittlungserfolg für Langenfelder Verkehrskommissariat – Langenfeld – 2310022

Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann berichtete, kam es am Mittwoch (4. Oktober 2023) in Langenfeld zu einem Verkehrsunfall mit einem hohen Sachschaden, bei dem ein bis dato noch unbekannter Mercedes-Fahrer einfach abgehauen war, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen (siehe dazu unsere Pressemeldung OTS 2310019 unter folgendem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5619149). --- Aktuelle Fortschreibung ---Am heutigen Freitag (6. Oktober 2023) konnte die Polizei den Sachverhalt aufklären: Im Zuge ihrer Ermittlungen hatte das Langenfelder Verkehrskommissariat relativ schnell einen bereits polizeilich in Erscheinung getretenen 20 Jahre alten Hildener in Verdacht, auf dessen Fahrzeug die Beschreibung der Zeugen passte. Nachdem eine mit den Ermittlungen beauftragte Polizeistreife an der Halteranschrift des Hildeners das Fahrzeug zunächst jedoch nicht auffinden konnte, konnten die Beamten den Mercedes wenig später an der Anschrift eines Freundes des 20-Jährigen in Langenfeld antreffen. An dem Mercedes Typ CLS 350 stellten die Polizisten korrespondierende Unfallschäden fest. Die Konsequenzen für den 20-jähigen Hildener: Gegen ihn wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Außerdem erwartet den jungen Mann eine hohe Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro. Zudem muss er mit drei Punkten in Flensburg sowie einem bis zu sechsmonatigem Fahrverbot rechnen. Ferner muss der junge Mann damit rechnen, für den entstandenen Unfallschaden selbst aufzukommen. Zwar übernimmt bei einem Verkehrsunfall die Kfz-Versicherung normalerweise zunächst die Kosten - verlangt sie in der Regel dann aber von dem Unfallflüchtigen zurück. Alleine die Summe der Schäden an dem betroffenen Ford Puma wird auf rund 10.000 Euro geschätzt. Die Polizei die stellt klar: Die Höhe der Strafen beweist: Eine Verkehrsunfallflucht ist keine Bagatelle, sondern wird laut §142 des Strafgesetzbuches mit entsprechend konsequenten Strafen geahndet. Eine Unfallflucht "lohnt" sich auch nicht - denn das Entdeckungsrisiko ist hoch: Die beiden für den Kreis Mettmann zuständigen Verkehrskommissariate haben bei Verkehrsunfallfluchten mit Sachschäden Aufklärungsquoten von knapp 40 Prozent - bei Unfallfluchten mit Personenschäden liegt die Quote noch einmal deutlich darüber. Daher lautet der polizeiliche Appell: Machen Sie sich durch eine Unfallflucht nicht zum Straftäter - wenn Sie einen Unfall verursachen, melden Sie sich immer bei dem Betroffenen. Einen Zettel mit ihren Daten an die Windschutzscheibe zu klemmen, reicht übrigens nicht aus. Wenn Sie den Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffinden können, rufen Sie im Zweifel die Polizei. Fragen bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de