Bundespolizeidirektion München: Migrantengruppen in Zügen und an Autobahn

Schleuser lässt 14 Geschleuste an Rastanlage zurück - 14 Migranten in Zug aus Salzburg - Rosenheimer Bundespolizei mit zahlreichen Feststellungen Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Montag (9. Oktober) binnen mehrerer Stunden rund 50 Migranten festgestellt. Es handelt sich überwiegend um Türken und Syrer. Zu den Personen, die ohne die erforderlichen Papiere unterwegs waren, zählen auch zwei größere Gruppen, die in Rosenheim in einem Fernreisezug aus Österreich und an der A8 auf Höhe Rohrdorf angetroffen wurden. Menschen auf Ladefläche geschleust 14 türkische Staatsangehörige befanden sich auf der Ladefläche eines Kleintransporters mit tschechischem Kennzeichen. Ein Zeuge hatte an der Rastanlage Samerberg-Süd beobachtet, wie der bislang unbekannte Schleuser die elf Erwachsenen und drei Kinder aussteigen ließ und dann davonfuhr. Die verständigten Polizeikräfte nahmen im Umfeld der Rastanlage und entlang der A8 bei Rohrdorf zehn Männer im Alter zwischen 19 und 30 Jahren, eine 29-jährige Frau und drei Minderjährige, 4, 7 und 9 Jahre alt, in Gewahrsam. Einreisedokumente hatten sie nicht. Sie wurden Montagmittag zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht, wo sie einer ersten Registrierung unterzogen wurden. Ohne Papiere im Fernreisezug aus Salzburg Dorthin brachten die Bundespolizisten am späten Nachmittag auch fünf syrische und neun türkische Fahrgäste eines Reisezuges, der regelmäßig von Salzburg aus in Richtung München fährt. Bei einer grenzpolizeilichen Kontrolle am Bahnhof in Rosenheim stellte sich heraus, dass sich keiner der vier Minderjährigen und keiner der zehn erwachsenen Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 47 Jahren ordnungsgemäß ausweisen konnte. Ebenfalls ohne Papiere waren am Abend in einem anderen Fernreisezug aus Salzburg sechs syrische Männer und ein Afghane unterwegs. Drei Syrer ohne Dokumente wurden in einem Regionalzug aus Kufstein festgestellt. Auch in diesen Fällen endete die jeweilige Zugreise in Rosenheim, wo die Migranten zur örtlichen Bundespolizei-Dienststelle gebracht wurden. Überwiegend türkische und syrische Migranten Darüber hinaus war die Rosenheimer Bundespolizei im Tagesverlauf mit etwa 50 weiteren Personen überwiegend türkischer und syrischer Herkunft befasst. Diese waren ursprünglich im Zuständigkeitsbereich der benachbarten Freilassinger Inspektion ohne Grenzübertrittspapiere angetroffen worden und mussten jeweils noch grenzpolizeilich erfasst beziehungsweise wegen illegalen Einreiseversuchs angezeigt werden. Von den zusammengerechnet rund 100 Migranten, die sich am Montag bei der Bundespolizei in Rosenheim befunden hatten, wurden etwa zehn unmittelbar zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt. Die anderen rund 90 sind nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge in München zugeleitet worden. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf _________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .