Dooring-Unfall in Neuss

Am Mittwoch (11.10.) wurden eingesetzte Beamte zu einem Verkehrsunfall am Gagelweg in Neuss gerufen. Eine 57 Jahre alte Neusserin war mit ihrem Fahrrad in Richtung Konradstraße unterwegs. Zur selben Zeit öffnete ein 37-jähriger Mann aus Neuss die Fahrzeugtür seines am Straßenrand geparkten Pkws. Es kam zu einer Kollision zwischen Fahrradfahrerin und Fahrzeugtür. Die Neusserin stürzte zu Boden und wurde dabei leicht verletzt. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen übernommen. Der Begriff Dooring ergibt sich aus dem englischen Wort "Door" (=Tür). Unter einem Dooring-Unfall ist ein Verkehrsunfall zwischen Zweiradfahrenden oder Fußgängern und Fahrzeugtüren zu verstehen. Dabei kollidieren in der Regel die Fußgänger oder Zweiradfahrenden mit einer sich öffnenden Fahrzeugtüre. Je höher die Geschwindigkeit des Zweiradfahrenden oder des Fußgängers ist, desto schwerer können die Folgen des Zusammenstoßes mit der Autotür sein. Öffnen Fahrzeuginsassen die Autotür ohne sich umzuschauen, besteht die Möglichkeit, dass Radfahrende oder Fußgänger gegebenenfalls ungebremst gegen die Tür prallen und stürzen. Auch ein Ausweichen auf eine Fahrbahn, beispielsweise aufgrund des fließenden Verkehrs, kann für diese Verkehrsteilnehmenden schwerwiegende Folgen haben. Aber: "Dooring"-Unfälle sind vermeidbar! Für mehr Umsicht aller im Fahrzeug sitzenden Personen beim Aussteigen gibt es eine effektive Vorgehensweise: Den sogenannten "Holländischen Griff". Greifen Sie beim Aussteigen auf der Fahrerseite immer mit der rechten Hand nach dem Türgriff! Sie drehen sich automatisch nach hinten und Ihr Sichtfeld erweitert sich. So können Sie Fußgänger, Jogger, Rad- oder E-Scooterfahrende frühzeitig erkennen. Beim Aussteigen auf der Beifahrerseite greifen Sie mit der linken Hand nach dem Türgriff. So erzielen sie den gleichen Effekt. Grundsätzlich gilt: Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. Fußgänger und Zweiradfahrende haben keine Knautschzone! Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: