Hände weg vom Lenker bei Autos, E-Scootern und Fahrrädern nach Alkoholgenuss auf Oktoberfesten

SR/ Bielefeld - Jetzt ist die Zeit der Oktoberfeste - für viele Besucher ohne den Genuss des ein oder anderen Glases Bier oder Schnaps kaum vorstellbar. Jedoch: Alkoholtrinken und Autofahren vertragen sich nicht! Das gilt auch für Fahrräder und E-Scooter! Daher: Hände weg vom Steuer nach einem bierreichen oder schnapslastigen Oktoberfest! Jeder, der sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am nächsten Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt verbietet. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. Da sich Alkohol bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Bier zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können eine eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein. Auch für E-Scooter-Fahrer und Radfahrer gilt "Don`t drink and drive!". Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 1,6 Promille sind Sie als Fahrradfahrer absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug sein. Die Polizei Bielefeld rät: Lassen Sie Ihr Fahrzeug von vornherein stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um. Oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt. Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizeipräsidium Bielefeld Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurt-Schumacher-Straße 46 33615 Bielefeld Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020 Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021 Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022 Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023 Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024 Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026 E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0